Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026 | Exzellenz-Uni, ein Angebot des Refresher Zentrums, Inh. Dennis Tefett, 46236 Bottrop
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Exzellenz-Uni, einem Angebot des Refresher Zentrums, Inh. Dennis Tefett, 46236 Bottrop (nachfolgend Anbieter), und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber) über den Erwerb und die Nutzung von digitalen Bildungsmaterialien, Schullizenzen, Softwarelizenzen und damit verbundenen Dienstleistungen.
(2) Zu den Produkten und Dienstleistungen des Anbieters zählen insbesondere: schriftliche Klausuren und Aufsichtsarbeiten, mündliche Prüfungen und Fallbeispiele, Unterrichtsreihen, curriculare Einheiten, Selbstlernmodule, Lern- und Arbeitsaufgaben, Fortbildungspakete, Bewertungsvorlagen sowie Softwarelizenzen (ELPA).
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragspartner
(1) Vertragspartner ist:
Refresher Zentrum
Inh. Dennis Tefett
46236 Bottrop
E-Mail: info@exzellenz-uni.de
Telefon: 02041 / 779 78 88
(2) Die Exzellenz-Uni ist eine Marke des Refresher Zentrums. Alle vertraglichen Beziehungen bestehen mit dem Refresher Zentrum als Vertragspartner.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte und Preise auf der Webseite und in sonstigen Medien des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, beim Anbieter ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Durch die Bestellung per E-Mail, Kontaktformular, Telefon oder auf sonstigem Wege gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Auftraggebers durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder die bestellten Materialien liefert. Die bloße Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
(4) Bei Komplettpaketen, Sonderkonditionen und individuell angepassten Materialien erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist 30 Tage ab Zugang gültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter liefert digitale Bildungsmaterialien in den Formaten PDF und DOCX (editierbar). Art, Umfang und Inhalt der Lieferung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
(2) Die Materialien basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere:
- PflBG und PflAPrV (Pflegeberufegesetz und Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung)
- ATA-OTA-G und ATA-OTA-APrV (Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten)
- MTBG und MTAPrV (Medizinische Technologen)
- NotSanG und NotSan-APrV (Notfallsanitäter)
- DKG-Empfehlungen (Deutsche Krankenhausgesellschaft)
- Empfehlungen und Vorgaben der Pflegekammern (NRW, RLP)
(3) Curriculare Einheiten werden als genehmigungsfähige Vorlagen geliefert. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Genehmigung eines schulinternen Curriculums stets durch die zuständige Landesbehörde erfolgt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Materialien ohne individuelle Anpassung durch den Auftraggeber den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Genehmigungsbehörde entsprechen.
(4) Fortbildungsmaterialien sind so aufgebaut, dass sie den Anforderungen der Pflegekammern und der DKG entsprechen. Die Anerkennung als anrechenbare Fortbildung obliegt dem Auftraggeber als Veranstalter der Fortbildung.
§ 5 Preise und Preisänderungen
(1) Alle auf der Webseite und in sonstigen Medien des Anbieters angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die auf der Webseite dargestellten Preise sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Eine Preisgarantie wird nicht übernommen. Bei der Darstellung von Preisen kann es zu technischen oder redaktionellen Fehlern kommen.
(3) Der Anbieter behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Preisänderungen haben keine Auswirkung auf bereits zustande gekommene Verträge. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der in der individuellen Auftragsbestätigung oder im Angebot genannte Preis.
(4) Sonderpreise, Aktionspreise und Rabatte gelten nur für den angegebenen Zeitraum und unter den jeweils genannten Bedingungen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Bei öffentlichen Auftraggebern (Schulen, Kliniken, Bildungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft) kann ein abweichendes Zahlungsziel von bis zu 30 Tagen vereinbart werden.
(3) Der Auftraggeber kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). Im Falle des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu verlangen.
(4) Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF) per E-Mail übermittelt. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.
§ 7 Lieferung und Bereitstellung
(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail als Download-Link oder als E-Mail-Anhang.
(2) Standardprodukte werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsschluss geliefert. Bei individuell angepassten Materialien, Sonderanfertigungen oder Komplettpaketen wird die Lieferzeit im Angebot gesondert vereinbart.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit dem Versand der E-Mail bzw. der Bereitstellung des Download-Links auf den Auftraggeber über.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Auftraggeber diese zumutbar sind.
§ 8 Nutzungsrechte und Standortlizenz
(1) Mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhält der Auftraggeber ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die Verwendung der erworbenen Materialien an dem Standort, der die Materialien erworben hat (Standortlizenz).
(2) Die Standortlizenz umfasst:
- das Recht, die Materialien am erwerbenden Standort für den internen Gebrauch zu vervielfältigen
- das Recht, die Materialien an die spezifischen Bedürfnisse des Standorts anzupassen (DOCX-Format)
- das Recht, die Materialien im Unterricht, bei Prüfungen und bei Fortbildungen am Standort einzusetzen
- das Recht aller am Standort tätigen Lehrkräfte, Dozenten, Praxisanleitenden und Kursverantwortlichen, die Materialien im Rahmen ihrer Tätigkeit für diesen Standort zu nutzen
(3) Das Nutzungsrecht ist an den erwerbenden Standort gebunden. Ausdrücklich nicht gestattet ist:
- die Weitergabe an andere Standorte desselben Trägers, an andere Schulen, Kliniken oder Bildungseinrichtungen (für jeden weiteren Standort ist eine gesonderte Lizenz erforderlich)
- die Nutzung durch Personen, die nicht für den lizenzierten Standort tätig sind
- die Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder das Einstellen in öffentlich zugängliche Lernplattformen, Datenbanken oder das Internet
- die kommerzielle Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe der Materialien an Dritte
- die Verwendung der Materialien oder darauf basierender Konzepte als Grundlage für eigene kommerzielle Produkte oder Dienstleistungen
(4) Bei Trägern mit mehreren Standorten bietet der Anbieter Sonderkonditionen für Mehrfachlizenzen an. Diese werden auf Anfrage individuell kalkuliert.
(5) Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 9 Prüfungsgeheimnis und Vertraulichkeit
(1) Sämtliche Prüfungsmaterialien (Klausuren, Aufsichtsarbeiten, mündliche Fallbeispiele) unterliegen der Vertraulichkeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Prüfungsgeheimnis zu wahren und geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den unbefugten Zugang zu den Materialien zu verhindern.
(2) Die Materialien dürfen nicht an Prüflinge, Auszubildende oder sonstige unbefugte Dritte weitergegeben werden, bevor sie im Rahmen einer Prüfung eingesetzt werden.
(3) Der Anbieter stellt multiple Varianten (z. B. A/B/C/D) pro Klausur bereit, um die Wiederverwendbarkeit über mehrere Prüfungstermine zu ermöglichen und das Risiko der Kompromittierung von Prüfungsinhalten zu minimieren.
(4) Der Auftraggeber hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass Prüfungsmaterialien unbefugt an Dritte gelangt sind.
§ 10 Öffentliche Auftraggeber und Vergaberecht
(1) Der Anbieter ist mit den Anforderungen öffentlicher Auftraggeber vertraut und hat bereits zahlreiche Aufträge für Schulen, Kliniken und Bildungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft erfolgreich abgewickelt.
(2) Komplettpakete, deren Gesamtpreis die vergaberechtliche Wertgrenze überschreitet, können auf Wunsch des Auftraggebers in sachlich abgrenzbare Einzelaufträge aufgeteilt werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Verantwortung für die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften beim Auftraggeber liegt.
(3) Auf Anfrage unterstützt der Anbieter den Auftraggeber bei der Vorbereitung von Vergabeunterlagen und der Vergabedokumentation.
§ 11 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Materialien zum Zeitpunkt der Lieferung fachlich korrekt, vollständig und frei von wesentlichen inhaltlichen Mängeln sind.
(2) Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich gegenüber dem Anbieter zu rügen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung des Mangels.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Anbieter nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neulieferung in 12 Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
(5) Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (z. B. Novellierung der PflAPrV, MTAPrV) nach dem Zeitpunkt der Lieferung begründen keinen Mangel.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im Übrigen ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die Nichtgenehmigung eines Curriculums durch eine Behörde, für die Nichtanerkennung von Fortbildungspunkten durch eine Pflegekammer oder für Prüfungsergebnisse, die auf der Verwendung der Materialien basieren.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten
(1) Verbraucher haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 355 BGB).
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn
- der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags (Bereitstellung der digitalen Inhalte) begonnen hat,
- der Auftraggeber dem Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat und
- der Auftraggeber seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
(3) Die vorgenannte Regelung gilt nicht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Diesen steht kein Widerrufsrecht zu.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 15 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters (Bottrop). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.